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Batterien · Verordnung (EU) 2023/1542

Batteriepass bis zum 18. Februar 2027

Ab diesem Tag braucht jede Elektrofahrzeugbatterie, jede LV-Batterie (für E-Bikes, E-Scooter und andere leichte Verkehrsmittel) und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen Batteriepass, der sich über einen QR-Code auf der Batterie öffnet. DDPP hilft Batterieherstellern, Pack-Montagebetrieben und Exporteuren, wo immer sie sind, ihre Pässe vorzubereiten.

Artikel 77 der EU-Batterieverordnung. Amtlicher Text auf EUR-Lex

Batteriepässe gelten ab dem

Festgelegt in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung und von der Kommission bei der Veröffentlichung ihres Leitfadens am 21. August 2026 wiederholt. Stand: 20. Oktober 2026.

Welche Batterien einen Pass brauchen

Drei Kategorien, wie die Verordnung sie bestimmt. Die Regeln gelten für jede Batterie, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, gleich wo sie hergestellt wurde und ob sie einzeln verkauft oder in ein Fahrzeug oder ein anderes Produkt eingebaut wird. Europäische Kommission: Batterien (Englisch)

Elektrofahrzeugbatterien
Batterien, die für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N und O ausgelegt sind (Pkw, Busse, Transporter, Lkw und Anhänger), sowie Antriebsbatterien über 25 kg für Fahrzeuge der Klasse L wie Motorräder. Art. 3 Abs. 1 Nr. 14
LV-Batterien
Gekapselte Batterien bis 25 kg, die leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter antreiben und keine Elektrofahrzeugbatterien sind. Art. 3 Abs. 1 Nr. 11
Industriebatterien über 2 kWh
Batterien für industrielle Zwecke, einschließlich stationärer Energiespeicher, und jede andere Batterie über 5 kg, die weder Elektrofahrzeug-, LV- noch Starterbatterie ist. Der Pass gilt bei einer Kapazität über 2 kWh. Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 und 15, Art. 77 Abs. 1

Ab demselben Tag trägt jede Batterie, gleich welcher Kategorie, einen QR-Code. Bei diesen drei Kategorien öffnet er den Batteriepass. Er wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf die Batterie gedruckt oder graviert, oder auf Verpackung und Begleitunterlagen angebracht, wo die Batterie dafür zu klein oder nicht geeignet ist. Art. 13 Abs. 6 und 7

Wer für den Pass verantwortlich ist

  • Das Unternehmen, das die Batterie in der EU in Verkehr bringt

    Es gibt dem Pass eine eindeutige Kennung, auf die der QR-Code verweist, und sorgt dafür, dass die Angaben richtig, vollständig und aktuell sind. Es kann anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. QR-Code und Kennung müssen den Normen ISO/IEC 15459 oder gleichwertigen Normen entsprechen.

    Art. 77 Abs. 3 und 4
  • Wenn Sie in die EU exportieren

    Inverkehrbringen ist die erste Bereitstellung auf dem EU-Markt. Geht Ihre Batterie an einen Einführer in der EU, bringt dieser sie in Verkehr und muss vorher prüfen, ob sie nach Artikel 13 gekennzeichnet und etikettiert ist, ab dem 18. Februar 2027 also auch mit dem QR-Code. Ihr Kunde in der EU kann Sie um die Passdaten bitten oder Sie schriftlich ermächtigen, den Pass für ihn zu führen.

    Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 und 64, Art. 41 Abs. 2
  • Lieferanten von Zellen und Modulen

    Wer Batteriezellen und -module liefert, stellt dem Batteriehersteller die Informationen und Unterlagen, die er nach der Verordnung braucht, kostenlos zur Verfügung.

    Art. 39
  • Wer die Daten speichert

    Die Daten speichert der verantwortliche Wirtschaftsakteur oder ein von ihm ermächtigter Akteur. Ein ermächtigter Akteur darf sie nicht verkaufen, weiterverwenden oder verarbeiten, soweit seine Speicher- oder Verarbeitungsleistung es nicht erfordert, und der Pass muss verfügbar bleiben, auch wenn der verantwortliche Akteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der EU einstellt.

    Art. 78 Buchst. c bis e

Was ein Batteriepass enthält

Anhang XIII ordnet die Angaben danach, wer sie sehen darf. Ein Teil beschreibt das Batteriemodell, ein Teil die einzelne Batterie.

  • Öffentlich, zum Batteriemodell

    Unter anderem die Etikettangaben (Hersteller, Kategorie, Ort und Datum der Herstellung, Gewicht, Kapazität, Chemie, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe, geeignetes Löschmittel), CO2-Fußabdruck, verantwortungsvolle Beschaffung und Rezyklatgehalt, Spannung und Leistungsfähigkeit, erwartete Lebensdauer in Zyklen, Energie-Round-Trip-Effizienz, Innenwiderstand, Anteil aus erneuerbaren Quellen, die EU-Konformitätserklärung und Angaben zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien.

    Anhang XIII Nr. 1, Anhang VI Teil A
  • Personen mit berechtigtem Interesse, notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission

    Die genaue Zusammensetzung (Kathode, Anode, Elektrolyt), Teilenummern und Bezugsquellen für Ersatzteile, Angaben zur Demontage und Sicherheitsmaßnahmen.

    Anhang XIII Nr. 2, Art. 77 Abs. 2
  • Notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission

    Die Ergebnisse der Prüfberichte zu den Anforderungen der Verordnung.

    Anhang XIII Nr. 3
  • Jede einzelne Batterie, für Personen mit berechtigtem Interesse

    Leistungs- und Haltbarkeitswerte, der Alterungszustand, der Status („unverändert“, „umgenutzt“, „wiederverwendet“, „wiederaufgearbeitet“ oder „Altbatterie“) und Daten aus dem Betrieb wie Ladezyklen, Unfälle, Temperatur und Ladezustand.

    Anhang XIII Nr. 4

Der Leitfaden der Kommission vom August 2026 führt 71 Datenpunkte nach Batteriekategorie auf. CO2-Fußabdruck, verantwortungsvolle Beschaffung und Rezyklatgehalt sind darin als ab Februar 2027 noch nicht auszufüllen markiert, solange die zugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte ausstehen (die verantwortungsvolle Beschaffung gilt ab August 2027). Wer ein berechtigtes Interesse hat, legt die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9 fest. Leitfaden der Kommission: Datenpunkte nach Kategorie (Englisch)

Was DDPP Ihnen heute bietet

DDPP ist ein Dienst für Produktpässe: ein Web-Desk, eine App und öffentliche Passseiten. Für Batterien sehen Sie hier, was heute funktioniert und was noch entsteht.

Funktioniert heute

  • Ein Pass für jede Batterie: ein dauerhafter Pass für das Batteriemodell, darunter eine Charge und ein Einzelpass für jede Seriennummer, der die Daten des Modells zusammen mit seinen eigenen zeigt.
  • Der Batteriedatensatz aus Anhang XIII, Feld für Feld, jedes in der Zugriffsgruppe, die ihm die Verordnung zuweist: öffentlich; Personen mit berechtigtem Interesse und Behörden; nur Behörden; und die Daten der einzelnen Batterie für Personen mit berechtigtem Interesse. Ab dem 18. Februar 2027 wird ein Batteriepass erst veröffentlicht, wenn die für jede Batterie vorgeschriebenen Felder ausgefüllt sind. Die verantwortungsvolle Beschaffung wird ab dem 18. August 2027 verlangt; CO2-Fußabdruck und Rezyklatgehalt werden nicht verlangt, solange die Kommission sie als noch nicht auszufüllen markiert.
  • Ein QR-Code für jeden Pass und ein GS1 Digital Link (/01/GTIN/21/Seriennummer), wenn Sie GTINs verwenden. Software, die denselben Link abfragt, erhält JSON oder ein Linkset nach RFC 9264.
  • Etiketten für jeden Pass zum Drucken auf A4-Bögen, Rollen, Karten und runden Anhängern, mit einem Hinweis, wenn der Code zu klein zum Scannen gedruckt würde.
  • Etiketten für eine ganze Charge, jedes mit dem Code seiner eigenen Batterie: A4-Bögen mit 21 Etiketten oder ein Etikett pro Seite auf einem Etikettendrucker.
  • Einzelpässe in Mengen: Ein Seriennummernbereich (SN-000101 bis SN-000200) oder eine Tabelle (CSV) mit den eigenen Daten jeder Batterie wird zu Entwürfen unter einer Charge, bis zu 1.000 pro Lauf und nie mehr als die Stückzahl der Charge. Die Entwürfe werden dann zusammen zu einem Preis veröffentlicht, der vor dem Veröffentlichen angezeigt wird, bis zu 250 pro Lauf. Im Desk und über die API.
  • Auf Wunsch derselbe Link auf einem NFC-Chip neben dem QR-Code.
  • Eine Zugriffsstufe für jedes Feld: öffentlich, eingeschränkt oder nur für Behörden. Scans und öffentliche Seiten zeigen nur die öffentlichen Felder.
  • Kostenloses Lesen für alle, ohne Konto und ohne App.
  • Passseiten auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Polnisch.
  • Änderungen bleiben erhalten: Ein veröffentlichter Pass behält jede Änderung als Revision, Ereignisse bleiben wie veröffentlicht (eine Korrektur ist ein neues Ereignis), und ein Rückruf bleibt oben sichtbar.
  • Datenhaltung in der EU, in Litauen. Wir verkaufen Passdaten nicht und verwenden sie nicht weiter, und Sie erhalten jederzeit eine Kopie von allem, was Sie eingegeben haben.
  • Eine API, mit der Ihre eigenen Systeme über einen API-Client Pässe anlegen und veröffentlichen.

Teilweise vorhanden oder noch nicht gebaut

  • Der Zugang für Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden zu den Feldern, die die Verordnung ihnen öffnet, ist fertig entwickelt, und jeder Abruf wird protokolliert; er wird freigeschaltet, sobald unsere Datenschutzhinweise ihn abdecken. Bis dahin werden nicht öffentliche Daten nur Ihrer Organisation angezeigt und DDPP, wenn es einen Pass prüft.
  • Datenpunkte, die nur für manche Batterien gelten, etwa die Kapazitätsschwelle für die Erschöpfung von Elektrofahrzeugbatterien, stehen zum Ausfüllen bereit; welche davon für Ihre Batterie gelten, entscheidet DDPP aber nicht.
  • Betriebsdaten wie Alterungszustand, Ladezyklen und negative Ereignisse haben eigene Felder und werden von Hand oder über die API eingegeben; erste Werte auch per Tabelle, wenn die Einzelpässe angelegt werden. Eine direkte Anbindung an Batteriemanagementsysteme gibt es nicht.
  • Eindeutige Kennungen: GS1 ist eine registrierte vergebende Stelle nach ISO/IEC 15459. Verwenden Sie GTINs aus Ihrem eigenen GS1-Basisnummernkreis, baut DDPP Ihre Links daraus; DDPP vergibt aber keine GS1-Nummern, und seine eigenen Passlinks (/p/…) sind keine GS1-Kennungen.
  • Die Eintragung der Kennung in das EU-Register (Art. 77 Abs. 10) und ein neuer, mit dem ursprünglichen verknüpfter Pass für umgenutzte Batterien (Art. 77 Abs. 7) sind noch nicht gebaut.

DDPP hilft Ihnen, einen Batteriepass vorzubereiten und zu führen. Ob eine Batterie die Anforderungen der Verordnung erfüllt, hängt von der Batterie, ihren Prüfungen und ihren Daten ab, und von den Prüfungen Ihres Einführers; das kann keine Software allein entscheiden.

Was es kostet

Einen Pass zu lesen ist kostenlos. Ein Unternehmen bezahlt seine Pässe mit Credits, die nie verfallen, und jede neue Organisation erhält einen kostenlosen Credit.

Batteriemodell
Ein dauerhafter Pass: einmalig 40 Credits. Das sind 200 € bei 5 € pro Credit oder 160 € mit Credits aus dem Export-Paket.
Charge
Ein Credit für je angefangene 10.000 Stück, mindestens einer.
Jede Batterie
Einzelpässe: Ein Credit reicht für 100, also höchstens 5 Cent pro Batterie.

Beispiel: Ein Batteriemodell und eine Charge von 2.000 LV-Batterien, jede mit eigenem Pass: 40 + 1 + 20 = 61 Credits, also Credits im Wert von 305 € zu 5 € pro Credit. Credits gibt es in Paketen; was Sie nicht verbrauchen, bleibt für später.

Credit-Pakete: Starter, 25 Credits für 125 €; Growth, 100 Credits für 450 €; Export, 500 Credits für 2.000 €.

Preise ohne MwSt. Unternehmen in der Türkei zahlen in Lira, zum Euro-Kurs der Zentralbank. Die Zahlung läuft über Stripe; Ihre Karte sehen wir nie.

Alle Einzelheiten auf der Preisseite

Onboarding-Paket

Für Batteriehersteller und Exporteure, deren Pässe lange vor dem 18. Februar 2027 stehen sollen. Wir richten es mit Ihnen in drei Schritten ein.

  1. Einrichtung

    Ihre Organisation und die Unternehmensprüfung, Ihr Team und ein API-Client, Ihre Batteriemodelle als Produkte, jedes mit seinem dauerhaften Pass.

  2. GS1-Link

    Ihre GTINs und Seriennummern als GS1 Digital Links auf ddppeu.com und ein Etikettenlayout für die Batterie oder ihre Verpackung. Noch keine GS1-Basisnummer? Wir sagen Ihnen, wie Sie sie bei Ihrer nationalen GS1-Organisation bekommen.

  3. Erster Datenimport

    Wir übernehmen Ihre Datenblätter und Ihre Seriennummernliste in die erste Charge und ihre Einzelpässe und gehen dann Datenpunkt für Datenpunkt durch, was noch fehlt.

Am Ende haben Sie veröffentlichte Pässe für eine echte Charge, druckfertige Etiketten und eine Liste der Daten, die noch zu sammeln sind.

Ab 750 €

Ohne MwSt.; Passcredits werden separat gekauft. Außerhalb der Türkei stellt die ZincirX Inc. das Paket in Euro in Rechnung. In der Türkei verkauft die ZincirX Bilişim Teknoloji ve Danışmanlık A.Ş. das Paket und stellt es in türkischen Lira zum Euro-Kurs der Zentralbank der Republik Türkei am Rechnungsdatum in Rechnung.

Den Umfang des Pakets legen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihre Batterien und Mengen fest.

Leistungsumfang der Pakete, Zahlung, Lieferung und Erstattung: Bedingungen für das DDPP-Onboarding

Oder schreiben Sie uns an dpp@dppeu.cloud

Fragen

Wir stellen Batterien außerhalb der EU her. Betrifft uns das?

Wenn Ihre Batterien in der EU in Verkehr gebracht werden, ja: Die Regeln gelten unabhängig von ihrer Herkunft. Die Passpflicht liegt bei dem Unternehmen, das die Batterie in der EU in Verkehr bringt, oft Ihr Einführer, und dieser kann Sie schriftlich ermächtigen, für ihn zu handeln. So oder so kommen die meisten Daten von Ihnen als Hersteller.

Unsere Batterien stecken in E-Bikes oder Maschinen, die wir exportieren. Wer braucht den Pass?

Die Verordnung gilt für Batterien, ob sie einzeln verkauft oder in ein Fahrzeug oder ein anderes Produkt eingebaut werden. Ist die eingebaute Batterie eine LV-, Elektrofahrzeug- oder Industriebatterie über 2 kWh, braucht sie ihren Pass.

Sorgt DDPP dafür, dass unsere Batterien die Verordnung erfüllen?

Das kann keine Software. DDPP hilft Ihnen, den Pass vorzubereiten, seine Daten zu pflegen und ihn hinter einem QR-Code zu veröffentlichen. Ob eine Batterie die Verordnung erfüllt, hängt von der Batterie, ihren Prüfungen und ihren Daten ab.

Brauchen wir GS1-Nummern?

Für DDPP nicht: Jeder Pass hat seinen eigenen Link. Die Verordnung verlangt eine eindeutige Kennung nach ISO/IEC 15459 oder gleichwertig, und GS1 ist nach dieser Norm eine registrierte vergebende Stelle, deshalb sind GTINs mit Seriennummern eine häufige Wahl. Fragen Sie Ihren Kunden in der EU, welche Kennung er erwartet.

Steht das Datum fest?

Am 20. Oktober 2026 steht das Datum in der Verordnung und in dem, was die Kommission im August 2026 mit ihrem Leitfaden veröffentlicht hat; der Leitfaden markiert einige Datenpunkte bereits als noch nicht auszufüllen. Ein Vorschlag der Kommission, Teile der Verordnung zu vereinfachen, wird noch verhandelt. Wir aktualisieren diese Seite, wenn die EU eine Änderung beschließt.

Können wir es zuerst ausprobieren?

Ja. Ein Konto anzulegen und Ihr Batteriemodell zu beschreiben ist kostenlos. Sein dauerhafter Pass kostet 40 Credits, sobald Sie ihn anlegen; Sie erhalten sie zurück, wenn Sie den Entwurf vor dem Einreichen löschen oder DDPP ihn nicht freigibt. Chargen und Einzelpässe folgen, sobald DDPP ihn freigegeben hat.

Beginnen Sie mit einem Batteriemodell

Schreiben Sie uns, welche Batterien Sie herstellen und wohin sie gehen, und wir schlagen vor, wie Ihre ersten Pässe vor Februar online sind. Oder legen Sie ein Konto an und beschreiben Sie Ihr erstes Batteriemodell selbst.